Einen gemeinsamen Auftrag formulieren
Am Anfang steht die Frage, wer den Auftrag erteilt und welche Entscheidungen diese Person treffen darf. Was soll geräumt werden? Welche Gegenstände bleiben? Wer ist für Zugang und Schlüssel zuständig? Diese Punkte besprechen wir vor Beginn. Wenn eine Wohnung weiter bewohnt wird, berücksichtigen wir die vereinbarten nutzbaren Bereiche und stimmen die einzelnen Arbeitsschritte mit Ihnen ab.
Praktische Hilfe verständlich beschreiben
Sortieren, Entrümpelung, Abtransport, Entsorgung und Reinigung können Bestandteile des Angebots sein. Eine besenreine Übergabe ist etwas anderes als eine zusätzliche Grundreinigung. Deshalb beschreiben wir, welcher Zustand für welche Flächen vereinbart ist. Besondere Belastungen, notwendige Schutzmaßnahmen sowie zusätzliche Desinfektion oder Geruchsbehandlung klären wir vor der Ausführung. Änderungen am Umfang werden gesondert abgestimmt.
Dokumentation und Kontaktwege vereinbaren
Für Vermietende, Hausverwaltungen oder soziale Einrichtungen kann ein Leistungsnachweis hilfreich sein. Wir vereinbaren vorab, ob und wofür dokumentiert werden soll und wer die Unterlagen erhält. Die Abstimmung mit benannten Stellen erfolgt auf der erforderlichen datenschutzrechtlichen Grundlage. Auch die Person für Rückfragen und die Form der Übergabe legen wir fest. Eine Anfrage von Dritten ersetzt keine erforderliche Freigabe.
Den Menschen im Blick behalten
Neben der praktischen Umsetzung sind eigene Beratungstermine für Betroffene und Angehörige möglich. Dort können Wünsche, Grenzen und nächste Schritte besprochen werden. Wohntraining und Coaching lassen sich bei Bedarf gesondert anfragen. Für die Planung in Esslingen teilen Sie uns bitte bekannte Fristen mit. Wir prüfen den möglichen Ablauf und vereinbaren Termin, Verfügbarkeit und Kosten vor dem Auftrag. Die Finanzierung durch eine andere Stelle muss vorab mit dem jeweiligen Kostenträger geklärt werden.
