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Kostenübernahme · Messie-Hilfe · Deutschlandweit

Messie-Wohnung entrümpeln – wer zahlt die Kosten?

Eine Messie-Wohnung entrümpeln kostet schnell mehrere tausend Euro. Doch wer zahlt? In Deutschland übernehmen unter bestimmten Voraussetzungen Sozialamt (SGB XII) oder Jobcenter (SGB II) die Kosten für Entrümpelung und Reinigung – etwa bei unzumutbaren Wohnverhältnissen, gesundheitlicher Gefährdung oder einem notwendigen Umzug. Hier erfahren Sie, welche Hilfen es gibt und wie Sie eine Kostenübernahme für Messie-Haushalte beantragen können.

  • Sozialamt · Härtefallregelung (§§ 67 ff. SGB XII)
  • Jobcenter · Umzug & Wohnsicherung (§ 22 SGB II)
  • Unzumutbare Wohnverhältnisse anerkannt
  • Kostenfreie Erstberatung & Unterstützung
Kurz erklärt

Typische Kostenträger – auf einen Blick

Sozialamt (SGB XII)

Übernimmt Kosten bei Härtefällen und unzumutbaren Wohnverhältnissen durch Messie-Syndrom (§§ 67 ff. SGB XII)1.

  • Entrümpelung & Reinigung bei gesundheitlicher Gefährdung
  • Voraussetzung: Bedürftigkeit & Nachweise (Attest, Fotos, Vermieterbrief)

Jobcenter (SGB II / Bürgergeld)

Zahlt im Rahmen eines notwendigen Umzugs (§ 22 SGB II)2.

  • Entrümpelung als Teil der Umzugskosten
  • Nur bei vorherigem Antrag & Genehmigung
  • Ohne Umzug meist Sozialamt zuständig1

Wohnungssicherung & Gefahrenabwehr

Kommunale Stellen sichern Wohnraum und verhindern Obdachlosigkeit (§ 36, 67 SGB XII)3.

  • Wohnungssicherungsstellen, Ordnungsamt, Sozialpsychiatrischer Dienst
  • Bei akuter Gefahr auch Zwangsmaßnahmen möglich, Kosten ggf. weiterbelastet

Gemeinnützige Träger

Caritas, AWO, Diakonie & Selbsthilfevereine bieten ergänzende Hilfe4.

  • Unterstützung bei Antragstellung & Behördenwegen
  • Teilweise praktische Hilfe oder ehrenamtliche Aufräumaktionen

Versicherungen

Nur in Sonderfällen: Hausrat-/Gebäudeversicherung nach Schaden (Brand, Wasser etc.)5.

  • Aufräum- & Entsorgungskosten teils mitversichert
  • Voraussetzung: anerkannter Versicherungsfall

Quellen

  1. BMJ – Gesetze im Internet: SGB XII §§ 36, 67 (Hilfe in besonderen sozialen Schwierigkeiten)
  2. BMJ – Gesetze im Internet: SGB II § 22 (Kosten der Unterkunft & Umzugskosten)
  3. Kommunale Programme & Wohnungssicherungsstellen (z. B. Berlin.de, Seelze.de)
  4. Caritas / AWO / Diakonie – Projekte & Praxisberichte zu Messie-Hilfe
  5. Verbraucherzentrale / Versicherungsinfos zu Aufräum- & Entsorgungskosten
Nikolas Hartdegen

Direkt mehr Infos & Angebot

Nikolas Hartdegen · Beratung Messie-Hilfe & Kostenübernahme.
Ich kläre mit Ihnen, wer die Entrümpelung zahlt und wie Sie die Erfolgsaussichten verbessern können (ohne Garantie).
Entscheidung trifft der Kostenträger; wir können keine Bewilligung garantieren.

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Kontaktieren Sie uns
messiehilfe-bw.de
von AH Räumservice Filstal GbR
Nikolas Hartdegen
Kuntzestr. 72, 73079 Süßen
Telefon: 07162 70782112
WhatsApp: 0178 8845639
E-Mail: info@messiehilfe-bw.de
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Zeppelinstraße 10, 73105 Dürnau
Telefon: 07164 8162564
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E-Mail: info@ahfilstal.de
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