Sozialamt (SGB XII)
Übernimmt Kosten bei Härtefällen und unzumutbaren Wohnverhältnissen durch Messie-Syndrom (§§ 67 ff. SGB XII)1.
- Entrümpelung & Reinigung bei gesundheitlicher Gefährdung
- Voraussetzung: Bedürftigkeit & Nachweise (Attest, Fotos, Vermieterbrief)